Occasionsauto aus der EU nach Liechtenstein importieren: Verzollung und Abgaben
Aktualisiert am 28. September 2026 · NINO, LDA
Liechtenstein ist Mitglied des EWR, bildet aber mit der Schweiz ein gemeinsames Zollgebiet. Ein in Deutschland oder Österreich gekauftes Auto wird deshalb vom Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verzollt, und es gelten die Schweizer Regeln für Zoll, Automobilsteuer und CO2-Sanktion. Für Zulassung und jährliche Abgaben ist das liechtensteinische Amt für Strassenverkehr (ASV) zuständig.
Welche Abgaben bei der Einfuhr aus der EU anfallen
Weil Liechtenstein im Schweizer Zollgebiet liegt, gelten für die Einfuhr dieselben Regeln wie in der Schweiz. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Zoll auf Autos (Kapitel 87) 0 Franken, unabhängig vom Herstellungsland; ein Ursprungsnachweis ist nicht nötig.
- Zoll: 0 Franken.
- Automobilsteuer: 4 %.
- Mehrwertsteuer auf die Einfuhr.
- CO2-Sanktion nur bei jungen Fahrzeugen.
- Gebühren des ASV für Prüfung, Zulassung und Kontrollschilder.
Automobilsteuer: 4 % auch in Liechtenstein
Die Richtlinie R-68 des BAZG hält fest, dass die Automobilsteuer auf dem ganzen Schweizer Zollgebiet erhoben wird, ausdrücklich auch im Fürstentum Liechtenstein. Der Satz beträgt 4 % des bezahlten Kaufpreises zuzüglich Provisionen, Transport- und Versicherungskosten bis zum ersten Bestimmungsort. Sind die Angaben zweifelhaft, kann der Zoll den Wert schätzen. Elektroautos unterliegen der Automobilsteuer seit dem 1. Januar 2024.
Wer von einer Privatperson oder unter Differenzbesteuerung in der EU kauft, bekommt die dort enthaltene Mehrwertsteuer nicht zurück; sie ist Teil des Kaufpreises.
CO2-Sanktion wie in der Schweiz
Nach Art. 17d Abs. 2 der Schweizer CO2-Verordnung gelten in Liechtenstein immatrikulierte Fahrzeuge als in der Schweiz immatrikuliert. Eine Sanktion ist daher geschuldet, wenn das Auto bei der Zollanmeldung höchstens sechs Monate im Ausland immatrikuliert war, oder zwischen sechs und zwölf Monaten mit weniger als 5000 km. Ältere Occasionen sind befreit.
2026 beträgt die Sanktion 95 Franken pro Gramm CO2/km über der Zielvorgabe von 93,6 g/km WLTP, korrigiert nach dem Leergewicht. Ohne ermittelbaren CO2-Wert werden 350 g/km angenommen.
Mehrwertsteuer, Zulassung und jährliche Abgaben
Die Einfuhrabgaben werden im gemeinsamen Zollgebiet vom BAZG erhoben. Der Rechner verwendet den Schweizer Satz von 8,1 %; eine lesbare liechtensteinische Quelle, die Satz und Bemessungsgrundlage bestätigt, wurde jedoch nicht gefunden.
Technische Prüfung, Zulassung und Kontrollschilder erfolgen beim Amt für Strassenverkehr (ASV). Die jährliche Motorfahrzeugsteuer in Liechtenstein wird ebenfalls dort geregelt. Deren Tarif, die ASV-Gebühren und die verlangten Unterlagen konnten aus den amtlichen Seiten nicht gelesen werden; der Rechner zeigt sie daher nicht an.
- Übersiedlungsgut, Personen mit Behinderung und Veteranenfahrzeuge: bei Zoll und Automobilsteuer gelten dieselben Regeln wie in der Schweiz.
- Für die Schweizer Nationalstrassen ist die Autobahnvignette zu 40 Franken nötig.
Rechenbeispiel
Ein diesel-Auto von 2018, gekauft für 14.500 € in Deutschland, zugelassen in Liechtenstein. Beträge vom Rechner berechnet am 28. September 2026.
| Kaufpreis des Fahrzeugs | 14.500 € |
| Straßentransport Deutschland → Liechtenstein | 400 € |
| Zoll | 0 € |
| Mehrwertsteuer | 1.257 € |
| Zulassungssteuer in Liechtenstein | 596 € |
| Verwaltungsgebühren und Formalitäten | 21 € |
| Gesamt bis zum Kennzeichen in Liechtenstein | 16.774 € |
Umsatzsteuerlich noch „neu“ (unter 6 Monate oder unter 6 000 km): die Umsatzsteuer fällt im Bestimmungsland an, auch beim Kauf von privat.
Dieses Land liegt außerhalb der EU: Das Auto muss verzollt werden, und die Einfuhrumsatzsteuer fällt auch auf einen Gebrauchtwagen an.
Die jährliche Kfz-Steuer dieses Landes ist nicht enthalten.
Einige amtliche Tabellen dieses Landes sind nicht vollständig veröffentlicht: Der angezeigte Betrag ist eine Näherung, kein Angebot.
Die örtlichen Verwaltungsgebühren (Zulassung, Kennzeichen, Hauptuntersuchung) sind für dieses Land nicht veröffentlicht und daher nicht enthalten.
Schritte
- Das Auto bei der Einfuhr beim Zoll anmelden, mit Rechnung, Fahrzeugausweis und Ausweis.
- Automobilsteuer und Mehrwertsteuer bezahlen und den Nachweis der Verzollung (Formular 13.20 A) erhalten.
- Bei Fahrzeugen, die im Ausland höchstens zwölf Monate immatrikuliert waren, die CO2-Sanktion vor der Zulassung klären.
- Prüfung und Zulassung beim Amt für Strassenverkehr (ASV) in Liechtenstein beantragen.
Häufige Fragen
Muss ich für ein Auto aus Österreich in Liechtenstein Zoll bezahlen?
Nein. Liechtenstein liegt im Schweizer Zollgebiet, und seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Zoll auf Autos 0 Franken. Fällig sind die Automobilsteuer von 4 % und die Mehrwertsteuer.
Gilt die Schweizer CO2-Sanktion auch in Liechtenstein?
Ja. Fahrzeuge, die in Liechtenstein immatrikuliert werden, gelten als in der Schweiz immatrikuliert. Befreit sind Occasionen, die mehr als zwölf Monate im Ausland immatrikuliert waren, oder sechs bis zwölf Monate mit mindestens 5000 km.
Wie hoch ist die jährliche Motorfahrzeugsteuer in Liechtenstein?
Den Tarif legt das Amt für Strassenverkehr fest. Er konnte aus den amtlichen Seiten nicht gelesen werden und ist im Rechner noch nicht enthalten.
Was wir nicht bestätigen konnten
- Der MWST-Satz von 8,1 % und seine Bemessungsgrundlage sind für Liechtenstein nicht durch eine lesbare liechtensteinische Quelle bestätigt.
- Die Seiten des Amts für Strassenverkehr (llv.li) waren nicht lesbar und gesetze.li nicht erreichbar: Tarif der jährlichen Motorfahrzeugsteuer, Gebühren für Prüfung, Ausweis und Kontrollschilder, Anerkennung des COC, Fristen und das Verfahren für die CO2-Sanktion wurden nicht gefunden.
- Regeln zu Euro-Norm, Rechtslenkern und Veteranenfahrzeugen bei der Zulassung in Liechtenstein wurden nicht gefunden.
Amtliche Quellen
- BAZG: Richtlinie R-68 Automobilsteuer (Geltung in Liechtenstein, Ziffer 1.2)
- Fedlex: CO2-Verordnung, SR 641.711, Art. 17d
- BFE: Fragen und Antworten Personenwagen
- Landesverwaltung Liechtenstein: Amt für Strassenverkehr
- EUR-Lex: Zusatzabkommen über die Geltung des Abkommens EWG-Schweiz für Liechtenstein
Schätzung, kein Steuerbescheid. Den endgültigen Betrag legt die Behörde des Ziellandes fest.
