Car Import Tax EU

Gebrauchtwagen aus der EU nach Österreich importieren: NoVA und Kosten 2026

Aktualisiert am 28. September 2026 · NINO, LDA

Wer einen Gebrauchtwagen aus Deutschland oder einem anderen EU-Land in Österreich zulässt, zahlt vor allem die Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie die Zulassungsgebühren. Danach fällt monatlich die motorbezogene Versicherungssteuer an. Diese Seite erklärt die Berechnung nach der Rechtslage 2026.

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Welche Abgaben beim Eigenimport aus der EU anfallen

Beim Eigenimport eines Gebrauchtwagens aus einem anderen Mitgliedstaat werden beim Finanzamt die NoVA (Formular NOVA 2) und gegebenenfalls die Erwerbsteuer (Formular U 10) erklärt. Erst die Zahlung gibt das Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank frei, ohne die keine Zulassung möglich ist.

So wird die NoVA berechnet

Der Steuersatz ergibt sich aus dem CO2-Ausstoß: (CO2 WLTP minus Abzug) geteilt durch 5, kaufmännisch gerundet. Für 2026 beträgt der CO2-Abzug 91 g/km, der Höchststeuersatz 80 %. Über 155 g/km kommt ein Malus von 80 € je Gramm hinzu, abgezogen wird ein Abzugsbetrag von 350 €. NoVA = gemeiner Wert × Steuersatz + Malus − Abzugsbetrag.

Wichtig für Gebrauchtwagen aus der EU: Nach § 6 Abs. 8 NoVAG gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstzulassung, nicht jene von 2026. Seit 1992 gab es acht Regime, zum Beispiel von 01.03.2014 bis 31.12.2019 die Formel (CO2 − 90)/5 mit Höchstsatz 32 % und ab 2020 den Umstieg auf WLTP. Auch 2021 hat zwei verschiedene Regime.

Achtelung: Malus und Abzugsbetrag werden pro vollem abgelaufenem Jahr seit der Erstzulassung um ein Achtel reduziert; nach sieben Jahren bleibt ein Achtel bestehen. Der Steuersatz in Prozent wird nicht gekürzt. Ist kein WLTP-Wert vorhanden, gilt als CO2-Wert das Doppelte der Leistung in kW.

Der gemeine Wert als Bemessungsgrundlage

Die NoVA wird vom gemeinen Wert berechnet. Laut Kraftfahrzeugsteuerrichtlinien ist das der Mittelwert zwischen Händlereinkaufs- und Händlerverkaufspreis aus anerkannten Preislisten wie Eurotax oder Autopreisspiegel, ohne Umsatzsteuer und ohne NoVA. Beim Kauf von einer Privatperson im EU-Ausland gilt grundsätzlich der Kaufpreis; liegt er unter dem Listenwert, gilt der Listenwert, außer ein niedrigerer Wert wird etwa durch Zustand, Schaden oder Kilometerstand belegt.

Wer einen Bruttopreis inklusive ausländischer Mehrwertsteuer eingibt, überschätzt die Bemessungsgrundlage. Der Rechner zeigt die NoVA deshalb als Schätzung, sofern Sie den gemeinen Wert nicht selbst eingeben.

Umsatzsteuer beim Kauf in einem anderen EU-Land

Ein Gebrauchtwagen, der von einer Privatperson gekauft wird, löst in Österreich keine Umsatzsteuer aus; ebenso nicht der Kauf einer Privatperson bei einem ausländischen Händler. Als neu gilt ein Fahrzeug, das höchstens 6 Monate in Betrieb ist oder höchstens 6.000 km gefahren wurde. Dann ist unabhängig vom Verkäufer 20 % Erwerbsteuer im Wege der Fahrzeugeinzelbesteuerung fällig, spätestens einen Monat nach dem Erwerb (Formular U 10), zusätzlich zur NoVA.

Motorbezogene Versicherungssteuer nach der Zulassung

Die laufende Steuer wird monatlich mit der Haftpflichtversicherung eingehoben. Für Pkw mit Erstzulassung vor dem 01.10.2020 zählt nur die Leistung: die ersten 24 kW sind frei, dann 0,62 € je kW für die nächsten 66 kW, 0,66 € für die nächsten 20 kW und 0,75 € darüber, mindestens 6,20 € pro Monat.

Ab Erstzulassung 01.10.2020 gilt 0,72 € je kW über dem Abzug plus 0,72 € je Gramm CO2 über dem Abzug (jeweils mindestens 5). Die Abzüge richten sich nach dem Jahr der Erstzulassung und bleiben für das Fahrzeug fix, für 2026 sind es 59 kW und 97 g. Elektroautos zahlen seit 01.04.2025 ebenfalls eine Steuer nach Leistung und Eigengewicht.

Sonderfälle: Elektroauto, Oldtimer, Einschränkungen

Rechenbeispiel

Ein diesel-Auto von 2018, gekauft für 14.500 € in Deutschland, zugelassen in Österreich. Beträge vom Rechner berechnet am 28. September 2026.

Kaufpreis des Fahrzeugs14.500 €
Straßentransport Deutschland → Österreich400 €
Mehrwertsteuer0 €
Zulassungssteuer in Österreich833 €
Verwaltungsgebühren und Formalitäten360 €
Gesamt bis zum Kennzeichen in Österreich16.093 €

Danach jährliche Steuer: rund 649 € pro Jahr.

Gebrauchtwagen aus einem EU-Land: keine Einfuhrumsatzsteuer — sie wurde bereits im Herkunftsland gezahlt.

Dieses Land besteuert einen von der eigenen Behörde festgelegten Wert; wir haben den eingegebenen Preis verwendet, der Betrag ist daher eine Schätzung.

Die Euro-Norm wurde aus dem Datum der Erstzulassung abgeleitet.

Die örtlichen Verwaltungsgebühren (Zulassung, Kennzeichen, Hauptuntersuchung) sind für dieses Land nicht veröffentlicht und daher nicht enthalten.

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Schritte

  1. Kaufvertrag oder Rechnung, ausländische Zulassungsbescheinigung und, falls vorhanden, das COC-Papier bereithalten.
  2. NoVA mit Formular NOVA 2 und bei einem neuen Fahrzeug die Erwerbsteuer mit Formular U 10 beim Finanzamt erklären und bezahlen.
  3. Nach der Zahlung wird das Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank freigegeben; mit COC erfolgt die Eintragung in die Datenbank, ohne COC ist eine Einzelgenehmigung bei der Landesprüfstelle nötig.
  4. Gutachten nach § 57a KFG (Pickerl) erstellen lassen.
  5. Haftpflichtversicherung abschließen und das Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle anmelden.

Häufige Fragen

Muss ich für einen Gebrauchtwagen aus Deutschland NoVA zahlen?

Ja, sofern es kein Elektro- oder Wasserstofffahrzeug und kein anerkanntes historisches Fahrzeug ist. Es gilt der NoVA-Tarif, der zum Zeitpunkt der Erstzulassung galt.

Welcher Wert ist für die NoVA maßgeblich?

Der gemeine Wert ohne Umsatzsteuer und ohne NoVA, ermittelt aus Preislisten wie Eurotax. Liegt der Kaufpreis darunter, ist ein Nachweis nötig.

Fällt beim Import eines Gebrauchtwagens Umsatzsteuer an?

Nur wenn das Fahrzeug im Sinne des Umsatzsteuerrechts neu ist, also höchstens 6 Monate alt oder höchstens 6.000 km gefahren. Dann sind 20 % Erwerbsteuer zu zahlen.

Was kostet die Zulassung in Österreich ohne Steuern?

Die Bundesgebühr beträgt 178 €, dazu kommen bis 65,60 € für die Zulassungsstelle, Kennzeichen, bis 180 € für die Genehmigungsdatenbank und das § 57a-Gutachten.

Ist ein Elektroauto von der NoVA befreit?

Ja, reine Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sind NoVA-frei. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist seit 01.04.2025 aber auch für Elektroautos fällig.

Was wir nicht bestätigen konnten

Amtliche Quellen

Schätzung, kein Steuerbescheid. Den endgültigen Betrag legt die Behörde des Ziellandes fest.