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Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland in Deutschland zulassen: Kosten und Kfz-Steuer

Aktualisiert am 28. September 2026 · NINO, LDA

Wer einen Gebrauchtwagen in den Niederlanden, Frankreich oder einem anderen EU-Land kauft, zahlt bei der Einfuhr nach Deutschland weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer, und eine Zulassungssteuer gibt es in Deutschland nicht. Es fallen die Gebühren der Zulassungsstelle, Kennzeichen, gegebenenfalls eine Hauptuntersuchung und danach die jährliche Kfz-Steuer an. Der Rechner ermittelt die Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug.

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Welche Kosten bei der Zulassung eines EU-Gebrauchtwagens anfallen

Für einen Gebrauchtwagen, der bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen war, fällt in Deutschland bei der Ankunft keine Steuer an. Die Kosten beschränken sich auf Gebühren und Nachweise.

Umsatzsteuer: wann sie in Deutschland fällig wird

Ein Gebrauchtwagen, der älter als 6 Monate ist und mehr als 6 000 km gefahren ist, löst bei Kauf von einer Privatperson in Deutschland keine Umsatzsteuer aus. Kauft man bei einem Händler, ist die Steuer im Preis enthalten, entweder nach der Differenzbesteuerung oder als Umsatzsteuer des Verkäuferlandes; in Deutschland ist dann nichts abzuführen.

Gilt das Fahrzeug im Sinne des Umsatzsteuerrechts als neu, also höchstens 6 Monate nach der ersten Inbetriebnahme oder mit höchstens 6 000 km (§ 1b UStG), sind 19 % Umsatzsteuer in Deutschland fällig, auch für Privatpersonen. Die Erklärung (Fahrzeugeinzelbesteuerung) ist innerhalb von 10 Tagen beim Finanzamt abzugeben. Die Zulassungsstelle kann die Papiere zurückhalten, solange die Steuer nicht bezahlt ist.

Übereinstimmungsbescheinigung und Hauptuntersuchung

Liegt eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) vor, ist keine weitere Begutachtung nötig (§ 6 Abs. 4 FZV). Ohne COC braucht man eine Datenbestätigung des Herstellers oder ein Gutachten nach § 21 StVZO.

Eine Hauptuntersuchung ist nur Pflicht, wenn die deutsche Prüffrist überschritten ist (36 Monate nach Erstzulassung, danach alle 24 Monate). Eine noch gültige Prüfung aus einem anderen EU-Land wird grundsätzlich anerkannt. In der Praxis verlangen manche Zulassungsstellen trotzdem eine neue HU.

Die Kfz-Steuer nach der Zulassung

Die jährliche Kfz-Steuer richtet sich nach Hubraum und CO2-Ausstoß (§ 9 KraftStG). Maßgeblich ist der Tarif, der zum Datum der Erstzulassung gilt, und zwar auch dann, wenn diese im Ausland erfolgte. Das Datum steht im Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I, der CO2-Wert im Feld V.7.

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 ohne Schadstoffklasse gelten 25,36 Euro je 100 cm³ bei Benzinern und 37,58 Euro je 100 cm³ bei Diesel.

Elektroautos, Oldtimer und Umweltzonen

Elektrofahrzeuge sind nach § 3d KraftStG in der Fassung des Achten Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetzes vom 22. Dezember 2025 von der Kfz-Steuer befreit.

Fahrzeuge ab 30 Jahren können ein H-Kennzeichen erhalten; die Kfz-Steuer beträgt dann 191,73 Euro pro Jahr.

Die Feinstaubplakette (5 bis 10 Euro) ist keine Voraussetzung für die Zulassung, sondern nur für das Fahren in Umweltzonen. FZV und StVZO sehen keine Mindestnorm Euro und keine Altersgrenze vor.

Rechenbeispiel

Ein diesel-Auto von 2018, gekauft für 14.500 € in Niederlande, zugelassen in Deutschland. Beträge vom Rechner berechnet am 28. September 2026.

Kaufpreis des Fahrzeugs14.500 €
Straßentransport Niederlande → Deutschland400 €
Mehrwertsteuer0 €
Zulassungssteuer in Deutschland0 €
Verwaltungsgebühren und Formalitäten250 €
Gesamt bis zum Kennzeichen in Deutschland15.150 €

Danach jährliche Steuer: rund 238 € pro Jahr.

Gebrauchtwagen aus einem EU-Land: keine Einfuhrumsatzsteuer — sie wurde bereits im Herkunftsland gezahlt.

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Schritte

  1. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Versicherung anfordern.
  2. Bei einem Neufahrzeug im Sinne der Umsatzsteuer: Fahrzeugeinzelbesteuerung innerhalb von 10 Tagen beim Finanzamt erklären und 19 % zahlen.
  3. Unterlagen zusammenstellen: ausländische Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, COC oder Datenbestätigung des Herstellers, Personalausweis, eVB.
  4. Prüfen, ob die deutsche HU-Frist überschritten ist; gegebenenfalls Hauptuntersuchung durchführen lassen.
  5. Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden; die ausländischen Papiere werden einbehalten.
  6. Kennzeichen prägen lassen und anbringen; die Kfz-Steuer wird anschließend jährlich per Lastschrift erhoben.

Häufige Fragen

Muss ich für ein Auto aus Holland in Deutschland Steuern zahlen?

Für einen Gebrauchtwagen (älter als 6 Monate und mehr als 6 000 km) fallen bei der Einfuhr keine Steuern an. Es gibt nur die Zulassungsgebühren und später die jährliche Kfz-Steuer.

Was kostet die Zulassung eines Importfahrzeugs?

Rund 35 Euro bei der Zulassungsstelle, dazu Kennzeichen, gegebenenfalls Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und eine Hauptuntersuchung, falls die Prüffrist abgelaufen ist oder die Behörde sie verlangt.

Nach welchem Datum richtet sich die Kfz-Steuer eines Importautos?

Nach dem Datum der Erstzulassung, auch wenn diese im Ausland war. Es steht im Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Brauche ich ein Vollgutachten nach § 21?

Nicht, wenn eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) vorliegt. Ohne COC ist eine Datenbestätigung des Herstellers oder ein Gutachten nach § 21 StVZO nötig.

Was wir nicht bestätigen konnten

Amtliche Quellen

Schätzung, kein Steuerbescheid. Den endgültigen Betrag legt die Behörde des Ziellandes fest.